Kenntniskurs nach § 30 Abs. 1, 4 StrlSchV, sowie Richtlinie Strahlenschutz vom 1. November 2011
Kursbezeichnung:
Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung nach der StrlSchV (Dauer 40 Std.)
Gesetzlich vorgeschrieben bei Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen, nach §30 bzw. § 82 StrlSchV (Erforderliche Fachkunde und/oder Kenntnisse im Strahlenschutz). Die Mitwirkung bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen ist nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) medizinisch technisches Personal ohne Fachkunde, oder andere Personen mit einer abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung des Gebietes Nuklearmedizin und/oder Strahlentherapie von den Aufsichtbehörden nur erlaubt, wenn dieser Personenkreis u.a. den Nachweis für die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kenntniskurs nachweisen kann
Entsprechend der Richtlinie StrlSchV vom November 2011:
40-Std-Kurs (20 Std. Theorie und 20 Std. Praxis) Preis siehe Anmeldeformular
Wichtiger Hinweis:
Die Teilnahme an einem Kenntniskurs allein berechtigt nicht dazu, ionisierende Strahlung am Menschen anzuwenden. Dazu benötigen die Teilnehmer eine Kenntnisbescheinigung, die man sich nach der erfolgreichen Kursteilnahme von der zuständigen Behoerde auf Antrag ausstellen lassen muss.
Dringende Empfehlung fuer Arzthelfer(innen) in NRW: für den Antrag sollten Sie unverzüglich nach der Teilnahme am Kenntniskurs eine Kopie der Kursbescheinigung an die Aerztekammer (
www.aekno.de) schicken, Abteilung für Fort- und Weiterbildung, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, mit Nennung Ihrer persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort), persönlichen Anschrift und Stempel des aktuellen Arbeitgebers (soweit vorhanden). Weiterhin eine Kopie des Arzthelferinnenbriefes.
Strahlenschutz-Spezialkurs nach Strahlenschutzverordnung
Inhalt:
Physikalische und chemische Eigenschaften radioaktiver Stoffe, Strahlungsmesstechnik und Aktivitätsbestimmung; Auswahlkriterien für radioaktive Stoffe; Ermittlung der Körperdosis; Erzeugung, Handhabung und Qualitätskontrolle von radioaktiven Arzneimitteln; Qualitätssicherung von radioaktiven Arzneimitteln; Antragsstellungen beim BfArM; Qualitätssicherung und Standardisierung nuklearmedizinischer Untersuchungen; Qualitätssicherung und Standardisierung der nuklearmedizinischen Geräte, Vorschriften bei der Anwendung radioaktiver Stoffe in der Forschung am Menschen; Therapie mit radioaktiven Stoffen und Qualitätssicherung; Überwachung von Kontamination und Inkorporation; Maßnahmen zur Dekontamination und Dekorporation radioaktiver Stoffe; Strahlenexposition und Strahlenschutz der Beschäftigten und der Patienten; Unterweisung der Beschäftigten, Aufzeichnungen und Buchführung; Störfälle, Unfälle, Sofortmaßnahmen, Meldepflichten; behördliche Verfahren und Überprüfungen; baulicher und apparativer Strahlenschutz, Aufbewahrung, Beseitigung und Transport radioaktiver Stoffe; praktische Übungen.
Zielsetzung:
Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz bei der Anwendung von offenen radioaktiven Stoffen im medizinischen Bereich, entsprechend der "Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin".
Der Kurs entspricht den Regelungen der Neufassung der Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001
Hinweise:
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist der erfolgreiche Besuch eines 24-stündigen Kurses zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz nach StrlSchV und eines 24-stündigen Grundkurses. Nach regelmäßiger Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung (Multiple-Choice-Verfahren) wird eine Bescheinigung ausgestellt, die für die Erteilung des Fachkundenachweises der nach Landesrecht zuständigen Stelle, z.B. Ärztekammer, vorgelegt werden kann. Der Kurs wird bei der Ärztekammer Nordrhein zertifiziert.
Teilnahmegebühr:
Preis siehe Anmeldeformular (einschließlich Mehrwertsteuer 19%, veranstaltungsgebundener Arbeitsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke).
Grundkurse (beide gültig nach RöV und StrlSchV)
Jeder Grundkurs (Dauer 24 std) ist gleichzeitig ein Grundkurs nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und Roentgenverordnung (RoeV)
Grundkurse als kombinierte Kurse:
(Zielgruppe: Ärzte in der Weiterbildung)
Grundkurs (Strl. + StrlSchV.) (24 Std.), einschließlich integrierter theoretischer Unterweisung für den Kenntniskurs nach RöV.
Ist ein Grundkurs entsprechend Strahlenschutzverordnung (StrlSchV: Nuklearmedizin und Strahlentherapie) und Röntgenverordnung (RöV: diagnostische Radiologie) gemäß Richtlinien Strahlenschutz zum Erwerb von Fachkunden (StrlSchV und RöV) bei dem Betrieb von Einrichtungen mit ionisierender Strahlung.
Diese Kurskombination schließt zusätzlich die theoretische Unterweisung (4 Std.) für den 8 Std. Kenntniskurs nach RöV (4 Std. Theorie und 4 Std. Praktikum) mit ein und ist z.B. Voraussetzung zum Besuch von Spezialkursen nach RöV. Der praktische Teil zum Kenntniskurs nach RöV (4 Std.) nach RöV muß in einer radiologischen Abteilung durchgeführt werden, und von einem fachkundigen Radiologen, fachkundigen Chefarzt, oder einem fachkundigen Strahlenschutzbeauftragten unterschrieben werden. In NRW soll das Praktikum nach RöV möglichst beim Arbeitgeber absolviert werden, in Rheinland-Pfalz nicht.
Für die Bescheinigung des praktischen Teils Kenntniskurs (nach RöV) empfehlen wir als Formblatt das Muster der Ärztekammer Nordrhein (AEKNO). Sie finden es in der Homepage des Kursveranstalters Prof. Oehr unter der Menüleiste Dokumente zum Herunterladen, es kann auch beim Kursveranstalter angefordert werden. Das Praktikum selbst kann ebenfalls durch den Kursveranstalter für eine entsprechende radiologische Abteilung vermittelt werden.
Grundkurs nach StrlSchV, einschließlich integriertem Kenntniskurs nach StrlSchV. (26 Std.)
Die hier angebotene Kurskombination bietet die Möglichkeit, den Kenntniskurs nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV: Nuklearmedizin und Strahlentherapie) und den Grundkurs (nach RöV und nach StrlSchV) in einem Gesamtkurs zu absolvieren.
Gesetzlich vorgeschrieben nach § 30 StrlSchV und notwendig nach Richtlinie Strahlenschutz 2002 zum Erwerb Sachkunde und Vorbedingung für den Erwerb der Fachkunde nach StrlSchV im Strahlenschutz für Ärzte. Geltungsbereich sind die Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung am Patienten.
Zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde ist, nach erfolgter Unterweisung vor Beginn der Tätigkeiten in Strahlenschutzbereichen, die Sachkunde zu erwerben. Hierzu ist u.a. regelmäßig und erfolgreich an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kenntniskurs sowie einem Grundkurs im Strahlenschutz (entsprechend Anlage A3 Nr. 1.1 Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin2002) teilzunehmen. Diese Kurse sowie ein Spezialkurs (siehe Homepage) sind Voraussetzung zum Fachkundeerwerb nach StrlSchV.